Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

SHG second.hamburg GmbH
Eppendorfer Landstraße 49
20249 Hamburg

Stand: März 2026

Teil A – Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der SHG second.hamburg GmbH (nachfolgend „Verkäufer") und ihren Kunden sowie Kommittenten (nachfolgend „Auftraggeber" bzw. „Käufer").

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Käufers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(3) Mit der Abgabe von Ware zum Kommissionsverkauf oder dem Erwerb von Ware im Laden akzeptiert der Auftraggeber bzw. Käufer diese AGB.

Teil B – Kommissionsgeschäft (Verkauf durch Auftraggeber)

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Der Auftraggeber beauftragt den Verkäufer, gebrauchte Luxusartikel (Kleidung, Accessoires, Taschen, Schuhe etc.) in eigenem Namen und auf Rechnung des Verkäufers zu veräußern.

(2) Die Annahme der Ware erfolgt nach freiem Ermessen des Verkäufers. Der Verkäufer ist berechtigt, angebotene Ware ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

(3) Der Verkäufer legt den Verkaufspreis eigenständig fest. Dabei werden Marke, Zustand, Marktwert und aktuelle Nachfrage berücksichtigt. Preiswünsche des Auftraggebers können berücksichtigt werden, sind aber nicht bindend.

§ 3 Annahmebedingungen für Kommissionsware

(1) Die Ware muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

sauber, vollständig und verkaufsfähig

hochwertige Markenware oder Designerstücke

frei von groben Gebrauchsspuren, Flecken oder Beschädigungen

aktuell bzw. zeitlos im Stil

(2) Der Auftraggeber garantiert, dass er rechtmäßiger Eigentümer der Ware ist und keine Rechte Dritter an der Ware bestehen.

(3) Entspricht die Ware nicht den Annahmebedingungen, wird sie nicht in den Verkauf aufgenommen. Der Verkäufer ist berechtigt, solche Artikel auch nach Annahme auszusortieren. Der Auftraggeber wird hierüber informiert und kann die Ware abholen.

§ 4 Kommissionsvertrag und Laufzeit

(1) Mit der Annahme der Ware kommt ein Kommissionsvertrag auf unbestimmte Zeit zustande.

(2) Die Kommissionsfrist beträgt 3 Monate ab Annahme der Ware. Nach Ablauf dieser Frist ist der Auftraggeber verpflichtet, unverkaufte Ware abzuholen oder eine schriftliche Verlängerung zu vereinbaren.

(3) Wird die Ware nicht innerhalb von 4 Wochen nach Ablauf der Kommissionsfrist abgeholt, geht das Eigentum an der Ware unentgeltlich auf den Verkäufer über. Der Verkäufer entscheidet dann frei über die weitere Verwendung (Spende, Entsorgung, Weiterverkauf zu reduziertem Preis).

(4) Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige Abholung selbst verantwortlich. Eine Erinnerung durch den Verkäufer erfolgt nicht.

§ 5 Provision und Abrechnung

(1) Bei erfolgreichem Verkauf erhält der Auftraggeber [50%] des erzielten Verkaufspreises (netto, d.h. vor Umsatzsteuer).

(2) Die Auszahlung erfolgt:

in bar bei Abholung im Laden, oder

per Überweisung auf das angegebene Bankkonto des Auftraggebers

(3) Eine Auszahlung ist frühestens 7 Tage nach Verkauf möglich, um eventuelle Rückgaben oder Reklamationen zu berücksichtigen.

(4) Der Auftraggeber erhält auf Wunsch eine schriftliche Abrechnung über verkaufte und unverkaufte Artikel.

§ 6 Haftung bei Kommission

(1) Der Verkäufer haftet für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Der Verkäufer versichert die Kommissionsware nicht separat. Die Ware ist im Rahmen der Geschäftsversicherung des Verkäufers mitversichert, soweit diese greift (z.B. bei Einbruch, Feuer, Leitungswasserschaden).

(4) Bei Verlust oder Beschädigung der Ware durch höhere Gewalt (Brand, Einbruchdiebstahl, Wasserschaden) haftet der Verkäufer bis zu einem Betrag von maximal [300 €] pro Artikel, sofern keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

(5) Der Verkäufer übernimmt keine Garantie für den Verkaufserfolg oder die Höhe des erzielten Preises.

Teil C – Verkauf an Kunden (Ladengeschäft)

§ 7 Vertragsschluss und Zahlung

(1) Mit der Bezahlung der Ware an der Kasse kommt ein Kaufvertrag zustande.

(2) Zahlung ist möglich in bar, per EC-Karte oder per Kreditkarte. Die akzeptierten Zahlungsarten sind im Laden ausgewiesen.

(3) Die Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.

§ 8 Gewährleistung bei Second-Hand-Ware

(1) Es handelt sich ausschließlich um gebrauchte Ware. Gebrauchsspuren sind warenüblich und kein Mangel.

(2) Für gebrauchte Waren gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab Übergabe (§ 476 Abs. 2 BGB).

(3) Der Käufer wird vor dem Kauf auf sichtbare Mängel hingewiesen. Mit dem Kauf akzeptiert der Käufer den Zustand der Ware („gekauft wie gesehen").

(4) Der Verkäufer haftet nicht für versteckte Mängel, die bei sorgfältiger Prüfung vor Übergabe nicht erkennbar waren, sofern keine arglistige Täuschung vorliegt.

§ 9 Umtausch und Rückgabe

(1) Second-Hand-Waren sind grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen, da es sich um Einzelstücke handelt.

(2) Kulanzumtausch ist nur innerhalb von 7 Tagen nach Kauf und nur gegen Vorlage des Kassenbons möglich. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

(3) Ein Umtausch ist nur gegen andere Ware möglich, nicht gegen Barauszahlung.

(4) Bereits getragene, veränderte oder beschädigte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen.

§ 10 Haftung gegenüber Käufern

(1) Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Teil D – Direktankauf durch den Verkäufer

§ 11 Ankauf von Ware

(1) Der Verkäufer kauft nach eigenem Ermessen hochwertige Luxusartikel direkt an.

(2) Der Ankaufspreis wird individuell nach Marke, Zustand, Marktwert und aktueller Nachfrage festgelegt.

(3) Der Verkäufer ist berechtigt, angebotene Ware ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

(4) Mit Auszahlung des Kaufpreises geht das Eigentum an der Ware auf den Verkäufer über.

(5) Der Verkäufer ist zur Identitätsprüfung des Verkäufers berechtigt und dokumentiert diese im Rahmen der gesetzlichen Pflichten.

Teil E – Schlussbestimmungen

§ 12 Datenschutz

(1) Der Verkäufer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Abwicklung des Kommissions- bzw. Kaufvertrages.

(2) Die Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

(3) Weitergehende Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung des Verkäufers (online und im Laden einsehbar).

§ 13 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

§ 14 Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen dem Verkäufer und dem Auftraggeber bzw. Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand ist Hamburg, sofern der Auftraggeber bzw. Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Stand: März 2026

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